Besondere Merkmale der Familienfotosammlung
Mutter meiner Schwiegermutter Anfang der 30er Jahre
Die Mutter meiner Schwiegermutter 60er Jahre


Einblicke

Vater meiner Mutter in den 20er Jahren
Karneval in den 50er Jahren

Bildrechte

Für die überwiegende Mehrheit privater Fotografien aus den 1960er Jahren, die zwischen 1920 und 1969 aufgenommen wurden, ist die 50-jährige Schutzfrist gemäß dem Urheberrecht bereits abgelaufen. Daher sind diese Bilder in der Regel gemeinfrei. Die auf dieser Webseite präsentierten Fotografien stammen überwiegend aus den 1920er bis 1960er Jahren, wodurch die abgebildeten Personen zumeist nicht mehr leben. Beispielsweise erlosch der urheberrechtliche Schutz der Bilder für eine im Jahr 1970 verstorbene Person im Jahr 1980. In der Regel dürfen solche Fotos danach ohne die Zustimmung der abgebildeten Personen veröffentlicht werden. Der Schutz des Rechts am eigenen Bild endet zehn Jahre nach dem Tod der abgebildeten Person. Sollte das genaue Todesdatum des Fotografen unbekannt sein, gilt in vielen Fällen eine Schutzfrist von 50 Jahren nach der ersten Veröffentlichung oder Herstellung, die für die auf dieser Webseite verwendeten Fotografien normalerweise ebenfalls abgelaufen ist. In bestimmten Fällen dürfen Fotos auch ohne Zustimmung der abgebildeten Personen veröffentlicht werden, insbesondere wenn diese lediglich als Beiwerk im Hintergrund erscheinen. Das ausschließliche Nutzungsrecht liegt allein beim Webmaster dieser Homepage. Die Urheberrechte der Fotografien, insbesondere die Rechte der Schöpfer – im vorliegenden Fall der Eltern, Großeltern, Tanten und Onkel – sind nach deren Tod auf den Webmaster dieser Webseite übertragen worden. Sollten wider erwarten Bildrechte auf dieser Webseite verletzt worden sein, werden diese umgehend nach Aufforderung an den Webmaster, entfernt.
 

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